Hinweis zu Corona - Ferienwohnungen

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Hinweise zu Corona

Ab dem 28. Dezember 2021 gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen im Freistaat Bayern, so auch in unseren Ferienwohnungen

  • Wir halten uns an die 2-Regel - der Aufenthalt ist nur für Geimpte und Genesene möglich. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden.

  • Der Zutritt zu unseren Ferienwohnungen ist nur mit einem FFP2-Mund-Nasen-Schutz (für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag genügt eine medizinische Gesichtsmaske; Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit).
Schnelltestzentren in Bad Staffelstein und Umgebung
[06.01.2023]
[27.05.2021]
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